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Eingliederungshilfen nach SGB IX - wie funktioniert das?

Eingliederungshilfen nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) sind Leistungen, die Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Personen helfen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Diese Hilfen sollen die Teilhabe am Arbeitsleben, an Bildung und an sozialen Aktivitäten unterstützen.

Wie funktionieren Eingliederungshilfen?
Eingliederungshilfen können in verschiedenen Formen bereitgestellt werden, wie zum Beispiel durch finanzielle Unterstützung, Assistenzleistungen oder Hilfsmittel. Die genaue Art der Hilfe hängt von den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Person ab. Die Leistungen werden in der Regel auf Antrag gewährt und orientieren sich an den spezifischen Anforderungen, die zur Eingliederung in die Gesellschaft notwendig sind.

 

Wie sind Eingliederungshilfen konkret ausgestaltet?

Die Leistungen der Eingliederungshilfen nach SGB IX können sehr vielfältig sein und richten sich nach den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Personen. Hier sind einige konkrete Beispiele für mögliche Leistungen:

1. Persönliche Assistenz: Unterstützung im Alltag durch Assistenzkräfte, die bei alltäglichen Aufgaben helfen, sei es bei der Körperpflege, beim Einkaufen oder bei der Freizeitgestaltung.

2. Hilfsmittel: Bereitstellung von technischen Hilfen, wie Rollstühlen, Hörgeräten oder speziellen Computerprogrammen, die die Teilhabe am Leben erleichtern.

3. Therapeutische Leistungen: Finanzierung von Therapien, wie Ergotherapie, Physiotherapie oder Logopädie, die zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen.

4. Bildungs- und Arbeitsförderung: Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung, wie beispielsweise durch spezielle Schulungen, Praktika oder Anpassungen am Arbeitsplatz.

5. Reise- und Mobilitätshilfen: Zuschüsse für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder die Bereitstellung von Fahrdiensten, um die Mobilität zu fördern.

6. Wohnhilfen: Unterstützung bei der Anpassung des Wohnraums, um diesen barrierefrei zu gestalten, oder finanzielle Hilfen für betreutes Wohnen.

7. Integrationshilfen in Schulen: Unterstützung für Schüler mit Behinderungen, um ihnen den Zugang zu Bildungseinrichtungen zu erleichtern, beispielsweise durch Schulbegleiter.



Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruch auf Eingliederungshilfen haben Menschen mit Behinderungen, die eine Beeinträchtigung haben, die ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft einschränkt. Dies kann sowohl körperliche als auch geistige oder seelische Behinderungen umfassen. Auch Personen, die von einer Behinderung bedroht sind, können Anspruch auf diese Hilfen haben.

Wer bewilligt Eingliederungshilfen?
Die Bewilligung von Eingliederungshilfen erfolgt in der Regel durch die zuständigen Träger der Sozialhilfe oder die Integrationsämter. In vielen Fällen ist es notwendig, einen Antrag zu stellen, der dann geprüft wird. Die Entscheidung über die Gewährung der Hilfen basiert auf den individuellen Bedürfnissen und der Schwere der Behinderung.

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